Thursday, November 03, 2005

Das Normale und das Pathologische

Man ist in Sachen Datenschutz im Allgemeinen und biometrisch-elektronische Reisepässe im Besonderen von Schily und Konsorten ja schon einiges gewohnt (siehe etwa hier: [1] [2] [3]), aber das ist wirklich unglaublich. Nachdem man ohne Not den neuen Reisepass zum 1. November eingeführt hat, ist die Umsetzung wohl mehr als empörend. Kurz gesagt: wessen Gesicht nicht dem Normalen (wie auch immer das festgelegt wurde) entspricht, der wird bei der Passbeantragung zur Unterschrift auf einem Formular genötigt, mit dem er auf sämtliche Schadensersatzforderungen gegenüber der Behörde verzichten soll:
Hiermit bestätige ich, dass ich von der Ausweisbehörde über die Qualität/Beschaffenheit meines vorgelegten Lichtbildes belehrt wurde.

Ich bestehe auf Annahme dieses Lichtbildes durch die Passbehörde.

Entstehende Schadensersatzansprüche, wegen Abweisung an einer Landesgrenze oder auf Grund polizeilicher Identitätsvorstellungen, kann ich gegenüber der Passbehörde nicht geltend machen. Die Kosten für einen neuen Ausweis habe ich voll zu tragen.

Nach Expertenmeinung sei diese Belehrung rechtlich alles andere als gerichtsfest, aber solange niemand einen Schaden erlitten hat, lässt sich das nicht überprüfen.

Wenn es nicht so zum Kotzen wäre, würde ich mich über ein gutes Thema für einen Aufsatz über die technologische Produktion von Normalem und Pathologischem freuen. Ich bin nur froh, dass mein Pass immerhin noch fünf Jahre lang gültig sein wird (meine eigenen, eher harmlosen Schwierigkeiten sind hier geschildert). Wie die Passbeantragung dann 2010 aussieht, will ich gar nicht wissen.